Azubis, Studierende und junge Beschäftigte dürfen in der Krise nicht durchs Netz fallen!

Azubis, Studierende und junge Beschäftigte dürfen in der Krise nicht durchs Netz fallen!

Startdatum
8. April 2020
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von DGB-Jugend

In Krisenzeiten sind gerade junge Beschäftigte am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen, sie werden in überdurchschnittlich hohem Maße befristet beschäftigt. An deutschen Hochschulen studieren 2,9 Millionen Studierende, rund 120.000 von ihnen arbeiten an den Hochschulen als studentische Beschäftigte.
Die Krise offenbart die Lücken im bestehenden Sozialsystem. Studierende müssen sowohl um ihre Existenzsicherung in der Krise als auch um den geregelten Abschluss des von ihnen gewählten Bildungsweges fürchten. Die mehr als 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind keine regulären Arbeitnehmer_innen, sondern dringend benötigte Nachwuchskräfte, die eine duale Berufsausbildung nach festen gesetzlichen Regularien auf Basis eines gesonderten Ausbildungsvertrags absolvieren. Auszubildenden dürfen keine Nachteile aufgrund der Corona-Krise entstehen. Es muss sichergestellt werden, dass sie ihre Ausbildung fortführen können und auch weiterhin die volle Ausbildungsvergütung
erhalten, bis alles wieder in geordneten Bahnen verläuft. Es muss alles dafür getan werden, dass Auszubildende, die vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen, spätestens, wenn die Ausbreitung eingedämmt wurde, ihren Abschluss machen können und in der Zwischenzeit im Ausbildungsverhältnis verbeiben können. Entlassungen von zukünftigen Fachkräften müssen unter allen Umständen vermieden werden.

Schutz und Sicherheit für Auszubildende

Gute Ausbildung auch in der Corona-Krise sicherstellen! Der erfolgreiche Abschluss muss oberstes Ziel bleiben

Wir fordern ganz klar: Ausbildung muss auch in der Corona-Krise fortgeführt werden. Ein langfristiger Ausfall der Ausbildung birgt für Auszubildende die Gefahr, das Ausbildungsziel nicht zu schaffen und berührt damit Existenzfragen der jungen Menschen. Das duale System und die Ausbildungsqualität dürfen nicht unter den temporären Einschränkungen leiden. Auszubildenden muss ermöglicht werden, die Ausbildungsinhalte zu lernen. Sie sind in der Situation, trotz Ausfällen und Einschränkungen die Lerninhalte lernen zu müssen und diese bei den Prüfungen nachzuweisen.
Die Betriebe sind aufgefordert, ihrer Ausbildungspflicht nachzukommen. Der Ausbildungsbetrieb muss alle Mittel ausschöpfen und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Ausbildung kann auch unabhängig von der tatsächlichen Auslastung der
Betriebe durchgeführt werden. Hierbei gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • Rückversetzung in die Lehrwerkstatt
  • Theoretische Vermittlung von Lerninhalten (z. B. schriftliche Aufgabenstellungen, Lektüre, digitale Lernmedien)
  • Aufgrund der besonderen Situation kann für einen beschränkten Zeitraum auch ein alternativer Ausbildungsort (mobiles Arbeiten etc.) sinnvoll sein.

Die Berufsschulen sind aufgefordert, im Zeitraum der Schulschließung eine pragmatische Form des Unterrichts zu ermöglichen und die theoretische Wissensvermittlung fortzuführen. Hierfür sind die vorhanden Möglichkeiten zu nutzen, um digitalen Unterricht anzubieten (z. B. Online-Hausaufgaben; digitale Lernpakete). Die Bundesregierung ist aufgefordert, zügig entsprechende Infrastruktur bereitzustellen.
Wir fordern in der aktuellen Krise, dass die verpflichtende Freistellung (§ 15 BBiG) der Auszubildenden zur Erledigung der berufsschulischen Lernverpflichtungen so ausgelegt wird, dass durch die Betriebe ausreichende Zeiten sicherzustellen sind.
Auch bei Auszubildenden in betrieblich-schulischen Ausbildungen oder Erzieher_innen in praxisintegrierter Ausbildung ist auf eine Absicherung der Schüler_innen und dual Studierenden hinzuwirken. Diese Ausbildungsform ist ebenfalls dualisiert. Sofern Auszubildende in diesen Berufen aktuell praktisch eingesetzt werden (z. B. in den Notdienstkitas, in der Pflege oder in der Behindertenhilfe), ist auf geeigneten Infektionsschutz zu achten.

Entlassung von Azubis verhindern – Verbundausbildung stärken

Sind Betriebe aufgrund der Krise mit der Ausbildung überlastet oder können diese auf lange Sicht nicht mehr adäquat gewährleisten, muss schnelle und unkomplizierte Hilfe für Betriebe und Auszubildende gewährleistet werden, um Entlassungen von Auszubildenden zu verhindern. Eine Lösung ist die Nutzung der vielfach vorhandenen Ausbildungsverbunde. Betriebe können Teile der Ausbildung ausgliedern und während der Dauer der eigenen Kurzarbeit in einem anderen Betrieb durchführen lassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Verbundausbildung zu vereinfachen und finanziell zu fördern. So können Auszubildende für den Zeitraum der Krise vor Kurzarbeit des eigenen Betriebs geschützt werden und ihre Ausbildung fortführen.

Finanzielle Sicherheit für Auszubildende gewährleisten - Sechs Wochen Lohnfortzahlung muss bleiben

Bei allen Maßnahmen gilt stets die sechswöchige volle Vergütungsfortzahlung nach § 19 BBiG. Auszubildende, die eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, sind durch das Gesetz für sechs Wochen besonders geschützt. Sie haben für diesen Zeitraum einen Anspruch auf die volle Vergütung, wenn sie sich für die Ausbildung bereithalten, diese aber ausfällt (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Dies ist ein besonderer Schutz für junge Menschen und wird der Verpflichtung der Auszubildenden gerecht, die trotz Ausfällen die Lerninhalte lernen und bei den Prüfungen nachweisen müssen.
Aktuell gibt es von verschiedenen Seiten Initiativen, die dieses Schutzrecht abschaffen wollen. Die Folge wäre eine erhebliche finanzielle Notlage für viele junge Menschen. Das darf nicht passieren. Wir wehren uns entschieden gegen alle Versuche, die grundlegenden Rechte von Auszubildenden zu minimieren.

Keine Corona-Delle auf dem Ausbildungsmarkt!

Das Frühjahr ist für viele Betriebe und Unternehmen die Zeit, um nach neuen Auszubildenden zu suchen und Ausbildungsverträge für den Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Herbst abzuschließen. Jedes Jahr beginnen über eine halbe Millionen junger Menschen eine duale Berufsausbildung. In der aktuellen Situation besteht die große Gefahr, dass Ausbildungsbetriebe ihre Anstrengungen zurückfahren oder ganz einstellen werden. Viele Betriebe wissen aktuell nicht, wie sie die nächsten Wochen überstehen werden. Das wird unausweichliche Folgen haben. Bereits jetzt schon erreichen uns Informationen, wonach viele bisher als frei gemeldete Ausbildungsplätze von den Betrieben wieder zurückgenommen werden oder bereits abgeschlossene neue Ausbildungsverträge wieder gelöst werden. Um zu verhindern, dass im Herbst hunderttausende junge Menschen ohne Ausbildung und ohne Perspektive dastehen, ist es jetzt notwendig, einen massiven Ausbau außerbetrieblicher, staatlich geförderter Ausbildungsplätze für die kommenden zwei Ausbildungsjahre ab Sommer 2020 voranzutreiben.
Wir fordern die Politik auf, ein sofortiges Sonderprogramm zur Ausbildungssicherung auf den Weg zu bringen. Damit die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, sind zu allererst die Regionen mit einem bereits jetzt schon angespannten Ausbildungsmarkt unter Beteiligung der dortigen Sozialpartner in den Blick zu nehmen.

Sicherheit bei Ausbildungsende gewährleisten!

Abschlussprüfung in der Ausbildungszeit ermöglichen

Die Kammern und Betriebe sind aufgefordert, die Prüfungen in der Ausbildungszeit zu ermöglichen. Da aktuell alle Abschlussprüfungen durch die Kammern abgesagt und verschoben wurden, besteht für diejenigen Auszubildenden, die sich am Ende ihrer Ausbildung befinden, die Gefahr, dass ihr Ausbildungsverhältnis endet, ohne einen Abschluss machen zu können. Dies kann durch eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verhindert werden. Bei Ausfall der Abschlussprüfungen muss es einen Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses geben. Aus unserer Sicht muss hier § 21 Abs. 3 BBiG analog Anwendung finden. D. h., Auszubildende haben Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages, auch wenn die Prüfung nicht stattfindet. Es besteht allerdings keine Rechtssicherheit zu dieser Frage. Denn der Paragraf spricht nur den Tatbestand des „Durchfallens“ an. Das macht eine Ergänzung des § 21 BBiG notwendig. Eingefügt werden muss ein Anspruch für Auszubildende auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn diese ohne eigenes Verschulden die Abschlussprüfung erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen können.

Kein Nachteil für Auszubildende wegen fehlender Zwischenprüfung

Die Kammern haben aufgrund der aktuellen Situation die anstehenden Zwischenprüfungen ersatzlos gestrichen (Die Abschlussprüfungen Teil 1 sollen zu gegebener Zeit nachgeholt werden). Im Gesetz ist verankert, dass das Absolvieren der Zwischenprüfung Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Das darf den betroffenen Auszubildenden nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Wir fordern Rechtssicherheit für Auszubildende bei ausgefallenen Zwischenprüfungen!
Notwendig ist Rechtssicherheit für Auszubildende und eine befristete Gesetzesänderung im § 43 BBiG. Nicht absolvierte Zwischenprüfungen auf Grund der Corona-Krise dürfen keine Relevanz für die Teilnahme an der Abschlussprüfung haben.

Übernahme nach der Ausbildung absichern

Viele junge Menschen stehen aktuell kurz vor dem Abschluss ihrer Berufsausbildung. Nach der Krise wird auch die Fachkräftenachfrage wieder steigen. Unternehmen haben es selbst in der Hand, durch vorausschauendes Handeln einem Mangel vorzubeugen. Dazu muss jungen Menschen eine längerfristige Perspektive durch die Übernahme nach der Ausbildung gegeben werden. Auch der demografische Wandel in den Belegschaften darf trotz Corona-Krise nicht aus dem Blick verloren werden. Wir fordern die Arbeitgeber auf, die Übernahmezusagen einzuhalten. Die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten.
Wenn die Übernahmevereinbarung in den letzten sechs Monaten vor Ende der Ausbildung geschlossen wurde (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG), behält diese ihre Wirksamkeit. Das gilt erst recht für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

Studierende müssen in der Coronakrise geschützt werden

Existenzsicherung

Erwerbstätige Studierende haben in der Regel auf Grund ihres Sozialversicherungsstatus weder Anspruch auf ALG noch aus Leistungen aus dem SGB II (ALG II) und stehen bei Jobverlust ohne Einkommen da. Deswegen sehen wir angesichts der Folgen der Corona-Epidemie auf dem Arbeitsmarkt die Notwendigkeit, das ALG II so umzubauen, dass im Fall von singulären Ereignissen wie Naturkatastrophen oder Epidemien, die den Arbeitsmarkt in Härte treffen, Sonderregelungen für die Anspruchsberechtigung im ALG II greifen. Damit auch Studierende sofort befristeten Anspruch auf ALG II erhalten, sind für solche Ausnahmesituationen die in §7 des SGB II formulierte Ausschlusstatbestände auszusetzen. Dabei muss die Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich der Wohnkosten absoluten Vorrang haben gegenüber der Vollständigkeit von Nachweisen. Die Möglichkeit der vorläufigen Leistungserbringung muss auch für Studierende, die ihre Jobs verlieren, entsprechend offensiv genutzt werden.
Um finanzielle Härten abzufedern, fordern wir außerdem das Aussetzen der Regelung über das Ausscheiden aus der Familienversicherung bzw. dem Ausscheiden der studentischen Versicherung bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenzen. Darüber hinaus muss das BAföG sofort, insbesondere auch
im Hinblick auf krisenbedingte Aktualisierungsanträge, entbürokratisiert und die Einkommensfreibeiträge mindestens um die vom BMBF für 2021 vorgesehenen 6% erhöht werden.
Wir fordern: Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich der Wohnkosten durch befristeten Anspruch von Studierenden auf ALG II, sofortige Erhöhung der Einkommensfreibeträge im BAföG und Aussetzen der Altersgrenzen bei der Krankenversicherung!

Nachteile auf Grund eingeschränkten Lehrbetriebs verhindern

Der Studienbetrieb befindet sich im Ausnahmezustand und startet so in das nächste Semester. Die Hochschulen sind weder pädagogisch noch technisch darauf vorbereitet, flächendeckend die Lehre auf digitale Angebote umzustellen. Daher: Es muss für den Fall, dass das Sommersemester 2020 nicht mehr in einen regulären Studienbetrieb inklusive Praxisphasen überführt werden kann, bundeseinheitlich sichergestellt sein, dass dieses Semester dort nicht gezählt wird, wo es negative Folgen, insbesondere förder- oder aufenthaltsrechtlicher Art, nach sich ziehen würde. Sowohl das Einhalten der Regelstudienzeit, von der eine Reihe anderer Ansprüche, wie z. B. das BAföG, abhängt, als auch die Verlängerung von Visa zu Studienzwecken muss in dieser Ausnahmesituation möglich sein. Stipendien zur Studien- und Promotionsförderung sind analog zum BAföG zu verlängern.
Darüber hinaus fordern wir, die geltenden Regelungen zum Nachteilsausgleich angemessen zu erweitern, um individuelle krisenbedingte Nachteile, z. B. eingeschränkte Internetzugänge, parallele Sorgeverpflichtungen etc. auszugleichen. Darüber hinaus müssen auslaufende Studienordnungen und - gänge um ein Semester verlängert werden. Zwangs-Exmatrikulationen sollen ausgesetzt werden.

Studiengebühren

Angesichts flächendeckender Schließungen des Präsenzbetriebes aller Hochschulen einschließlich der Bibliotheken und gravierender krisenbedingter Veränderungen des Lehrangebotes ist eine normale Erhebung von Studiengebühren nicht zu vertreten. Wir fordern die Hochschulen auf, keine Studiengebühren für dieses Semester zu veranschlagen und bereits erfolgte Zahlungen zurück zu erstatten. Dies betrifft besonders dual und international Studierende.

Absicherung von dual Studierenden

Gerade jetzt zeigt es sich, wie wichtig es ist, das duale Studium besser zu regulieren, um Klarheit und Transparenz in der Rechtsprechung herzustellen. Aktuell ist die Rechtslage vor allem für dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen katastrophal undurchsichtig.
Wir fordern:

  • Praxisphasen in den Geltungsbereich des BBiG
  • Die Betriebe müssen so weit wie möglich ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Dual Studierende sollen dabei Anspruch auf volle Vergütung haben.
  • Kurzarbeit für dual Studierende muss so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
  • Verlängerung der Ausbildungszeit/Studienzeit bei Verschiebung von Abschlussprüfungen.

Absicherung für junge Beschäftigte

Nachwirkungen bereits jetzt auffangen - Jugendarbeitslosigkeit verhindern

Die vergangene Banken- und Finanzkrise 2008 resultierte in extrem hoher Jugendarbeitslosigkeit (2008: 15,9%, 2013: 23,6%). Ein Grund war auch die Lockerung der Befristungsregelungen – im Anschluss an eine Befristung fand keine Weiterbeschäftigung mehr statt, Arbeitslosigkeit war die Folge. Dies hat sich seitdem gesteigert, mittlerweile sind rund 41% der jungen Beschäftigten befristet angestellt. Sachgrundlose Befristung und Befristung auf Probe müssen abgeschafft werden, Kettenbefristungen müssen wirksam verhindert werden, um nicht im Nachgang der Corona-Pandemie wieder ähnlich hohe Zahlen zustande kommen zu lassen. Außerdem muss die nach der vergangenen Krise entwickelte Europäische Jugendgarantie schnellstens mit Mitteln und Maßnahmen ausgestattet werden, um präventiv eine steigende Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern. Die derzeit vorgesehene Halbierung der Finanzmittel muss umgehend gestoppt werden und die Mittel mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.


Wir fordern: Wirksame Eindämmung des Befristungswildwuchses, um krisenbedingte Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern!

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