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Google-Kamera war in GL außer Betrieb

Keine Kamerafahrten durch Bergisch Gladbach hat Google Street View nach eigenen Angaben im Frühjahr 2011 unternommen. Die städtische Rechtsabteilung hatte die deutsche Niederlassung der Fa. Google im April 2011 angeschrieben, nachdem von mehreren Bürgerinnen und Bürgern ein Kamerafahrzeug mit dem charakteristischen Dachaufbau im Stadtgebiet gesichtet wurde. Die Stadt Bergisch Gladbach hat besonderes Interesse an der Kenntnis solcher Fahrzeugbewegungen, weil Kamerafahrten durch das Stadtgebiet zum Zweck der Veröffentlichung von Bildern im Internet seit Juli 2010 genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Der Rat der Stadt hatte eine entsprechende Erweiterung der städtischen Sondernutzungssatzung mit einem bewusst hoch angesetzten Gebührentarif von 100 Euro pro angefangenen Kilometer beschlossen.

In dem Anschreiben hatte der städtische Justitiar auf die Anmelde- und Gebührenpflicht hingewiesen und das Unternehmen um Stellungnahme gebeten. Die Fa. Google antwortete nun schriftlich, dass das Fahrzeug tatsächlich auf Bergisch Gladbacher Straßen unterwegs war, aber nicht zum Fotografieren, sondern nur auf der Durchfahrt. Ein Mitarbeiter, der dieses Fahrzeug bewegt, sei hier ansässig und müsse deshalb das Fahrzeug für Kamerafahrten in anderen Städten durch das Stadtgebiet bewegen.

Im letzten Jahr hatten viele Bergisch Gladbacher Bürgerinnen und Bürger gegenüber Politik und Verwaltung ihre Besorgnis über die Abbildungen ihrer Wohnhäuser im Internet geäußert. Das Bürgerbüro hatte damals Formblätter für den vorsorglichen Widerspruch bereitgehalten. Für Bürgermeister Lutz Urbach war die Reaktion der Stadt nur konsequent: „Die vielen Nachfragen und auch die geschlossene Haltung der Politik in Sachen Sondernutzung haben mir gezeigt, dass in Bergisch Gladbach große Vorbehalte gegen diese Internet-Anwendung bestehen. Die Meldungen nehmen wir deshalb sehr ernst, wenn Kamerafahrzeuge gesichtet werden." Bergisch Gladbacher Street-View-Bilder sind bislang im Internet nicht veröffentlicht worden. Die Einsprüche der Hauseigentümer und Bewohner haben damit nach wie vor vorsorglichen Charakter.

Sondernutzungssatzung belegt Kamerafahrten durchs Stadtgebiet mit Gebühren

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 13. Juli 2010 beschlossen, dass Kamerafahrten durch das Stadtgebiet zum Zweck der Veröffentlichung von Bildern im Internet künftig genehmigungs- und gebührenpflichtig sind.

Damit hat der Rat die Konsequenz aus einer bundesweit seit Monaten geführten Diskussion gezogen, ausgelöst durch die Ankündigung des US-amerikanischen Internet-Unternehmens Google, in Deutschland Straßenzüge ganzer Städte zu fotografieren, um sie im weltweiten Netz zu veröffentlichen.

In Klartext legt die Sondernutzungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach künftig folgendes fest: „Einer Erlaubnis bedarf auch jede Benutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden."
Der Gebührentarif wurde entsprechend ergänzt und setzt als Benutzungsgebühr für diesen Fall 100 Euro pro angefangenen Kilometer fest; Stadtrat und Verkehrsausschuss sind mit ihrem Beschluss damit weit über den Verwaltungsvorschlag von 20 Euro hinausgegangen.

Die Stadt Bergisch Gladbach stützt ihre Rechtsauffassung gemeinsam mit mehreren anderen Städten im Land auf die Auslegung des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes, nach dem das systematische Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen rein zum Zweck des Fotografierens bzw. Erfassens von Straßenansichten über den regulären Gemeingebrauch hinausgeht. Die Nutzung ist deshalb mit Gebühren zu belegen.

Der Vorbehalt der Erlaubnis, der nun in der Satzung verankert ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Kamera-Befahrung durch die Stadt Bergisch Gladbach untersagt werden kann. Hierzu müssten begangene oder beabsichtigte Rechtsverstöße des Antragstellers bekannt sein. Genehmigungspflicht bedeutet aber in jedem Fall, dass für das Vorhaben bei der städtischen Ordnungsbehörde vor der Befahrung ein Antrag gestellt werden muss. Die Bevölkerung kann in diesem Fall durch die Stadt rechtzeitig informiert und anhand konkreter Terminankündigungen „vorgewarnt" werden. Die deutsche Niederlassung der Fa. Google wurde durch die Stadtverwaltung über die neuen Regelungen unterrichtet.

Informationen und Musterwiderspruch im Internet

Die Stadt Bergisch Gladbach hat auf ihren Internet-Seiten Informationen zum Datenschutz in Sachen Google Street View gesammelt und mit den Fundstellen im Internet verknüpft. Dazu gehört auch ein Musterwiderspruch, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Herunterladen anbietet.

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