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So helfen Botschaften beim Notfall im Ausland

Kaum ein Reisender weiß, welche Hilfe er im Urlaubsland bei Deutschlands Auslandsvertretungen beanspruchen kann. Wir geben einen Überblick.
Wer im Ausland bestohlen wird, kann sich an die Botschaft wenden. Hilfe bekommt man allerdings nur in bestimmten Fällen Wer im Ausland bestohlen wird, kann sich an die Botschaft wenden. Hilfe bekommt man allerdings nur in bestimmten Fällen
Wer im Ausland bestohlen wird, kann sich an die Botschaft wenden. Hilfe bekommt man allerdings nur in bestimmten Fällen
Quelle: pa

Reisepass verloren, Geld gestohlen oder politische Unruhen im Urlaubsland: Die rund 200 deutschen Botschaften und Generalkonsulate sowie die 356 ehrenamtlichen Honorarkonsuln helfen Deutschen, die weltweit in Not geraten, jedes Jahr in 60.000 bis 70.000 Fällen.

Noch viel öfter müssen sie Hilfesuchende mit einem guten Rat versehen wieder ziehen lassen. Denn die deutschen Auslandsvertretungen dürfen nicht in jedem Fall aktiv werden. Schon gar nicht, wenn der Reisende die diplomatischen Vertretungen als Filialen von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken betrachtet.

Paragraf 5 des Konsulargesetzes verpflichtet die Botschaften und Konsulate zur Hilfe, „wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann“.

So helfen die diplomatischen Vertretungen, wenn Ausweispapiere verloren gehen, bei Naturkatastrophen und politischen Unruhen. Ebenfalls kann mit Unterstützung rechnen, wer im Ausland Ärger mit Behörden hat oder aber mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.

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Außerdem helfen die Beamten des Auswärtigen Amtes Angehörigen bei der Suche nach Vermissten. Ansonsten gilt für sie der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Konkret bedeutet das: Zunächst muss jeder Urlauber selbst alle Möglichkeiten ausschöpfen. Wem zum Beispiel Geld oder Schecks gestohlen werden, der muss zuerst versuchen, von seiner Bank, von Verwandten oder Bekannten Geld anzufordern.

Allein lassen einen die Auslandsvertretungen dabei nicht: Sie geben gute Tipps, wie man wieder an Bargeld kommt. Nur in Ausnahmefällen öffnen sie selbst die Kasse, etwa wenn der Geldtransfer zu lange dauert oder in der Heimat niemand erreichbar ist. Dann bezahlen die Botschaften eine Überbrückungshilfe von 10 bis 25 Euro pro Tag.

In seltenen Fällen legt die Botschaft auch das Geld für die Heimreise aus. Geschlossen bleibt die Kasse bei Hotelschulden, Bußgeldern, Krankenhauskosten und Überführungskosten im Todesfall. In allen Fällen müssen die finanziellen Leistungen zu Hause zurückgezahlt werden.

Routine ist für Botschaften und Generalkonsulate das Ausstellen eines Pass-Ersatzes. Die ehrenamtlichen Honorarkonsuln sind dazu allerdings nicht ermächtigt.

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Auch wer am Urlaubsort in einen Autounfall verwickelt worden ist, findet Unterstützung: Jedes Konsulat hat eine Liste der Auslandsvertretungen deutscher Versicherungsgesellschaften parat.

Bei Problemen mit der Polizei oder gar einer Festnahme nennt das Konsulat vertrauenswürdige Dolmetscher und Rechtsanwälte, gibt auch telefonische Übersetzungshilfe auf der Polizeiwache und informiert auf Wunsch die Angehörigen in Deutschland.

Die Behörden des Gastlandes sind übrigens durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Auslandsvertretung unverzüglich zu informieren, wenn ein Verhafteter dies verlangt.

Geschäftszeiten spielen in der Not meist keine Rolle

In den Hauptreiseländern ist auch außerhalb der normalen Dienstzeiten durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt, dass Konsularbeamte in Notfällen erreichbar sind.

Auch wenn es keine deutsche Auslandsvertretung in dem Reiseland geben sollte, bleiben Hilfesuchende nicht allein. Denn in Artikel 20 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft steht, dass dann jeder Unionsbürger den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates genießt.

In akuten Notlagen können sich Reisende daher an die Botschaften und Konsulate anderer Staaten der Europäischen Union wenden und mit Hilfe rechnen.

Weitere Infos: Die Website des Auswärtigen Amts gibt detailliert Auskunft über den konsularischen Service und listet alle deutschen Botschaften und Konsulate weltweit.

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