Anzeige

Plagiatsvorwurf gegen Helene Hegemann Fördert das Internet den Ideenklau?

Literatur-Wunderkind Helene Hegemann hat von einem Blogger abgeschrieben und damit eine Debatte um Ideenklau im Netz ausgelöst. Darf ein Autor sich über geltendes Recht hinwegsetzen?
Von Ulrike Schäfer

Die 17-jährige Autorin Helene Hegemann, die mit "Axolotl Roadkill" einen Bestseller landete, hat zugegeben, Teile ihres Buches abgeschrieben zu haben. Die junge Schriftstellerin bediente sich aus dem Roman "Strobo" eines Berliner Autoren, der unter dem Pseudonym Airen schreibt. Nachdem der Fall durch den Blogger Deef Pirmasens aufgedeckt wurde, hat sich Hegemann entschuldigt, gleichzeitig aber betont, dass es keine Originalität gebe, nur Echtheit. "Ich selbst empfinde es nicht als geklaut, weil ich das ganze Material in einem völlig anderen und eigenen Kontext eingebaut habe", gab sie zu Protokoll.

In den Medien wurde das Vorgehen Hegemanns teilweise verteidigt. Sogar der deutsche Literaturpapst Marcel Reich-Ranicki brach eine Lanze für solch Vorgehen. "Die Übernahme von Motiven aus der vorhandenen Literatur gibt es seit Jahrtausenden. Brecht etwa hat so ganz fabelhafte Sachen geschrieben - und Gott sei Dank hat er's getan!" Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sprach von "webbasierter Intertextualität" und spekulierte zudem, ob nicht Vater Carl Hegemann, Dramaturg an der Berliner Volksbühne, aktiv in den Roman eingegriffen habe und der eigentlich Verantwortliche in dieser Angelegenheit sei.

Auch Daniel Haas auf "Spiegel Online" sprang der Autorin bei, vergaß dabei aber zu erwähnen, dass er ebenso wie Helene Hegemann im Ullstein Verlag publiziert - eine Verquickung, die sich "seltsam anfühlt", sagt Sascha Lobo, Werber und Leitfigur der deutschen Bloggerszene auf Anfrage von stern.de. Lobo selbst hält es durchaus für legitim, fremde Texte als Inspiration zu nutzen. "Das ist als Mechanik weder neu noch verwerflich, sondern Teil der Kultur, ob man es Remix, Sampling oder Zitat nennt." Hegemanns Fehler habe darin bestanden, die Quelle ihrer Inspiration weder zu fragen noch zu nennen. "Das geht nicht immer und ist auch nicht immer nötig, wenn man mal einen Halbsatz paraphrasiert - aber bei einem anderen Kurz-Zitat eines bekannten Autors die Verlagsrechte einzuholen und bei einem unbekannten Blogger bei längeren Passagen nicht - das hat einen sehr unangenehmen Beigeschmack", so Lobo.

Kunst braucht Inspiration und Zitatnachweise

Juristisch gibt es ganz klare Regeln für die Übernahme von fremden Inhalten, da macht das deutsche Urheberrecht keinen Unterschied zwischen Büchern oder Blogs. Wer sich in seinen öffentlich verbreiteten Werken mit fremden Federn schmückt, muss das kennzeichnen. Aus ästhetischen Gründen habe sie das nicht getan, sagte Hegemann in einem Interview. "Das halte ich für eine etwas billige Ausrede. Die Ästhetik wird überhaupt nicht tangiert, wenn hinten im Buch ein kleiner Zitatnachweis steht", sagt Götz von Olenhusen, Fachanwalt für Urheberrechtsfragen, der das im Verlag Nautilus erschienene Buch "Tannöd" erfolgreich gegen Plagiatsvorwürfe verteidigt hat.

Zwar hat die Allgegenwart des Internets das schnelle Kopieren von Textstellen befördert, doch pflegen Literaturwissenschaftler und Künstler schon immer einen laxeren Umgang mit Gedanken anderer Autoren. Kunst entsteht eben nicht im luftleeren Raum, sondern braucht Inspiration. "Natürlich kann man von der postmodernen Idee ausgehen: Es ist schon alles gesagt. Es gibt keine Chance mehr, einen eigenen Gedanken zu fassen. Aber dann muss diese Arbeitsweise im eigenen Werk reflektieren", sagt Kunstwissenschaftler Philipp Theison, Autor eines Buches über Plagiate, gegenüber der Deutschen Presseagentur.

Der Blogger-Pionier Lobo hält die Aufregung um Hegemanns Buch vor allem für eine fantastische Marketing-Kampagne, "nicht nur für Helene Hegemann, sondern natürlich auch für den Blogger Airen und sogar für die Berliner literarische Subkulturszene." Lobo ist überzeugt, dass das Urheberrecht einer Reform bedarf, um den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Gemeinsam mit 14 weiteren Autoren hat Lobo bereits im vergangenen September das viel beachtete "Internet-Manifest" unterzeichnet. Die Verfasser wollen am Urheberrecht als "Eckpfeiler der Informationsordnung im Internet" festhalten: "Das Recht der Urheber, über Art und Umfang der Verbreitung ihrer Inhalte zu entscheiden, gilt auch im Netz", betonen die Autoren. Dabei dürfe das Urheberrecht aber nicht als Hebel missbraucht werden, überholte Distributionsmechanismen abzusichern und sich neuen Vertriebs- und Lizenzmodellen zu verschließen.

Piraten wollen Plagiat nicht gutheißen

Noch einen Schritt weiter gehen will die Piratenpartei. Sie möchte die private und nicht-kommerzielle Nutzung von kulturellen Werken, also etwa den kostenlosen Download von Musik, komplett legalisieren. Eine Form des Plagiats, wie Helene Hegemann sie vorgenommen hat, wollen die Piraten dagegen nicht gutheißen. "Es geht uns nicht darum, dass generell alles ohne jegliche Beschränkung kopierbar ist", erklärt Partei-Sprecher Simon Lange. Im Fall Hegemann habe die Autorin ein Werk erstellt, indem sie bei mehreren Autoren einfach abgeschrieben habe. Dass sie dieses Werk nun unter eigenem Namen verkaufe, ohne auf die Kopien hinzuweisen, "das ist für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht tragfähig", sagt Lange.

Dass Hegemann das Aushängeschild einer Generation sein könnte, die ohne Unrechtsbewusstsein in Bezug auf Ideenklau und illegale Kopien heranwächst, glaubt Lobo nicht. Auch Piraten-Sprecher Lange vertraut in dem Zusammenhang auf die frühzeitige Einwirkung auf die Kinder und Jugendlichen. "Wenn sich so ein undifferenziertes Verhalten (wie das von Helene Hegemann, Anm.d.R.) durchsetzen würde, dann wäre das jetzige Urheberrecht ad absurdum geführt. Aber ich denke nicht, dass es dazu kommt. Eltern und Lehrer müssen den Kindern Medienkompetenz vermitteln und beibringen, was man kopieren darf und was nicht."

Da stellt sich die Frage, ob nicht der Ullstein Verlag bei einer 17-jährigen Autorin etwas genauer hätte hinschauen müssen. Rein juristisch ist das offenbar nicht der Fall, wie es beim Börsenverein des deutschen Buchhandels heißt. "Es besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht des Verlages für minderjährige Autoren", sagt Sprecherin Claudia Paul. Doch der Verlag ist in der Verantwortung für das, was er verbreitet. Und möglicherweise werden sich noch weitere Autoren melden, denen Passagen in "Axolotl Roadkill" sehr bekannt vorkommen.

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel