Kritisch sieht die FDP-Politikern, dass durch den geplante Lösung, die Gleichpreisigkeit statt über das Arzneimittelgesetz über das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu regeln, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Oktober 2016 praktisch umgangen werde. Das bedeute nicht automatisch, dass der europäische Gesetzgeber seinen Willen umgesetzt sieht, warnt Aschenberg-Dugnus. Seit dem EuGH-Urteil aus dem Oktober 2016 dürfen Versender mit Sitz im europäischen Ausland deutschen Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten, während für die Apotheken hierzulande die Preisbindung gilt. Damit künftig im Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder einheitliche Rx-Arzneimittelpreise gelten, sieht Spahns Entwurf vor, ein entsprechendes Rx-Boni-Verbot über das SGB V zu regeln. Denn im Sozialrecht lässt die EU ihren Mitgliedstaaten mehr Spielraum.